Betreuung von Betriebsprüfungen
Die Finanzverwaltung hat in der Durchführung von Betriebsprüfungen eine große Einnahmequelle entdeckt und die Kapazitäten in diesem Bereich stark aufgestockt.
Wir vertreten Sie im Rahmen der Durchführung der Prüfungen und verhandeln für Sie mit den Vertretern der Finanzverwaltung über die Anwendung oder Auslegung von Rechtsnormen bezogen auf Ihren Fall und weisen Sie auf „Fallstricke“ bei der Darstellung der Sachverhalte hin. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten bei einzelnen Prüfungspunkten und geben Handlungsempfehlungen in welchen Punkten eine harte Verhandlungslinie eingenommen werden sollte und in welchen Punkten Verhandlungsbereitschaft angebracht ist. Ziel ist in jedem Fall die Vermeidung von zusätzlichen Steuerbelastungen oder Nachzahlungszinsen für den Mandanten.