Sonderprüfungen
Auf besonderen Anlass können sich Situationen ergeben, bei denen z. B. Gesellschafter die Geschäftsführung Ihres Unternehmens überprüfen lassen - für den öffentlich rechtlichen Bereich erfolgt dies regelmäßig nach § 53 HGrG.
In anderen Fällen sind Prüfungen von geltend gemachten Kosten erforderlich oder die Überprüfung des internen Kontrollsystems eines Unternehmens. Die Prüfungsanlässe sind vielfältig - kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie eine Sonderprüfung für einen Bereich Ihres Unternehmens durchführen lassen wollen.